

Allgemeine Geschäftbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 UMFANG UND PARTEIEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Verträge zwischen Salzburg PV ("Sbgpv") und dem einzelnen Kunden ("Kunde") über den Kauf und die Installation einer kompletten Solarenergieanlage, einer Batterie, einer Ladestation und zugehöriger Energieprodukte, wie in den Spezifischen Bedingungen ("Spezifische Bedingungen") näher spezifiziert. Die Solarenergieanlage, die Batterie, die Ladestation und die anderen zugehörigen Energieprodukte werden im Folgenden gemeinsam als "Produkte" bezeichnet. Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen, die für die Solarenergieanlage, die Batterie, die Ladestation und die anderen zugehörigen Energieprodukte spezifisch sind, sind für den Kunden nur relevant, wenn sie gemäß der Spezifischen Bedingungen anwendbar sind. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Sbgpv nicht an, es sei denn, Sbg PV hätte ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Spezifischen Bedingungen werden gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.
2 PRIVACY
Sbgpv behandelt personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und in Übereinstimmung mit den von den Behörden ergriffenen Maßnahmen. Eine detaillierte Beschreibung des Umgangs von Sbgpv mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie (Sbgpv www.salzburgpv.com/legal/privacy/).
3 ABSCHLUSS DES VERTRAGS
1. Sbgpv betreibt die Website www.salzburg-pv.com, auf der die Kunden verschiedene Daten eingeben und maßgeschneiderte Leistungspakete für Produkte konfigurieren können.
2. Auf der Grundlage der vom Kunden über ein Webformular zur Verfügung gestellten zusätzlichen Daten, die für die Konfiguration und Installation der Produkte relevant sind, unterbreitet Sbgpv dem Kunden online ein Vertragsangebot für den Kauf der Produkte. Mit der Online-Unterzeichnung und der Rücksendung des Vertragsformulars an Sbgpv erklärt der Kunde gegenüber Sbgpv verbindlich die Annahme des Vertrages.
3. Sbgpv ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen (siehe unten "Bonitätsprüfung"). Fällt die Bonitätsprüfung des Kunden negativ aus, kann Sbgpv vom Vertrag zurücktreten oder geänderte Zahlungsbedingungen gemäß dem Abschnitt "Bonitätsprüfung" verlangen.
4. Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden vom Vertrag richten sich nach dem nachstehenden Abschnitt "Rücktrittsbedingungen".
4 VOR DER INSTALLATION
4.1 Preise
4.1.1 Was bestimmt den Preis
1. Der von Sbgpv angebotene Preis ist der endgültige Preis für die Produkte, vorausgesetzt, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten allgemeinen Preisannahmen gültig sind und dass alle Annahmen und Informationen über das Grundstück oder die Gebäude des Kunden richtig sind.
2. Wenn die Installation nicht den allgemeinen Preisannahmen gemäß Abschnitt 4.1.3 Allgemeine Preisannahmen Nr. 1 – 7 entspricht, wird der Preis der Produkte entsprechend erhöht oder gesenkt. Der Kunde wird benachrichtigt über solche Preisänderungen. Änderungen, die zu einer Senkung des Preises für den Kunden führen, unterliegen einem einseitigen Vorbehaltsrecht von Sbgpv. Änderungen, die zu einer Preiserhöhung führen, bedürfen einer gegenseitigen Vertragsanpassung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Zumutbarkeitskriterien für die andere Partei. Der Kunde sollte mit angemessenen Änderungen einverstanden sein. Die Parteien vereinbaren, dass eine Preiserhöhung von höchstens 5% als angemessene Änderung gilt.
3. Können sich die Parteien nicht auf eine Änderung des Vertrags einigen, so kann Sbgpv den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
4.1.2 Was im Preis inbegriffen ist
1. Die Preise und die anwendbaren Gebühren sind unter den Spezifischen Bedingungen festgelegt. Die Preise und Gebühren beinhalten immer die Installation der Produkte gemäß den Bedingungen in den allgemeinen Preisannahmen, einschließlich aller Materialien, Arbeiten, Elektriker und Inbetriebnahme, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes angegeben.
2. Die Preise enthalten keine Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit den örtlichen Anforderungen der Netzeigentümer, dem Wechsel des Stromzählers oder der Beantragung einer Baugenehmigung, falls dies von den örtlichen oder nationalen Behörden verlangt wird.
3. Ortsbesichtigungen vor dem Installationstermin werden nicht durchgeführt, es sei denn, Sbgpv oder die Subunternehmer von Sbgpv, die für die Projektierung und Detailplanung der Installation verantwortlich sind, halten dies für notwendig.
4. Kampagnen und/oder Rabatte können nicht kombiniert oder rückwirkend nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung angewendet werden.
4.1.3 Allgemeine Preisannahmen
Die Preise für die Produkte basieren auf einer Installation, die unter regulären und normalen Bedingungen durchgeführt wird, einschließlich der folgenden Annahmen:
1. Das Grundstück, auf dem die Produkte installiert werden sollen, ist bereit und steht spätestens zwei Monate nach Vertragsabschluss zur Installation zur Verfügung. Beachten Sie, dass das tatsächliche Installationsdatum aus den unten beschriebenen Gründen später liegen kann.
2. Die verdeckte Installation und/oder Verkabelung im Innen- oder Außenbereich ist nicht im Preis enthalten.
3. Vorhandene Kabelrohre werden nur dann verwendet, wenn sie für die im Projekt verwendeten Geräte geeignet sind.
4. Das öffentliche Stromnetz und die bestehende Elektroinstallation auf dem Grundstück des Kunden entsprechen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sind von ausreichender Kapazität und Qualität, um die Installation und den Anschluss der Produkte ohne zusätzliche Verbesserungen oder Anpassungen zu ermöglichen.
5. Der Schaltschrank auf dem Grundstück des Kunden entspricht den geltenden Vorschriften und verfügt über ausreichend Platz.
6. Die Hauptsicherung, der Stromkreis und der Unterstromkreis sind ausreichend dimensioniert.
7. Die Installation erfolgt in demselben Gebäude, in dem sich der Hauptschaltschrank befindet. In Fällen, in denen die Installation in einem anderen Gebäude erfolgt, können zusätzliche Kosten aufgrund der Notwendigkeit einer zusätzlichen Verkabelung und/oder Unterverdrahtung entstehen.
8. Spezifische Preisannahmen für die Solarenergieanlage:
1. Die Verkabelung vom Dach zum Wechselrichter und/oder Schaltschrank sollte auf dem praktischsten und kosteneffizientesten Weg erfolgen, wobei die Gesamtkabellänge maximal 50 Meter betragen darf.
2. Der Wechselrichter wird im selben Gebäude wie die Solarenergieanlage, im selben oder angrenzenden Raum wie der Schaltschrank mit einer maximalen Kabellänge von 10 Metern installiert und an das Stromnetz angeschlossen.
3. Optionale Komponenten wie Optimierer und intelligente Zähler sind nicht im Preis inbegriffen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart.
4. Die Dacheindeckung befindet sich in einem geeigneten und undurchlässigen Zustand und verfügt über eine solide Dachunterkonstruktion, die für die Montage und Befestigung der Solarmodule geeignet ist. Sollte sich das Dach oder das Grundstück in einem Zustand befinden, in dem die Installation der Solarenergieanlage ohne größere Reparaturen oder bauliche Maßnahmen an der Bedachung und/oder ihrer Unterkonstruktion nicht sicher durchgeführt werden kann, hat Sbgpv das Recht, das Projekt abzubrechen und den Vertrag, ohne jegliche Haftung zu beenden sowie dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
5. Die Bedachung ist nicht aus Schiefer oder Gras. Schiefer- oder Grasbedachungen können separat angeboten und bepreist werden, sofern verfügbar.
6. Installationen mit eingelegten oder geklebten Paneelen, sofern angeboten, werden gesondert berechnet und der Preis beinhaltet das Entfernen von Ziegeln und anderen Dacheindeckungen im Bereich der vorgesehenen Paneele. Im Falle der Installation auf einem neuen Dach muss das Dach bereits mit Latten versehen und montiert sein.
7. Die Montage auf speziellen Bedachungen, wie z.B. Bedachungen aus asbesthaltigen Materialien, wird gesondert berechnet. Bei Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien hat Sbgpv das Recht, das Projekt abzubrechen und den Vertrag, ohne jegliche Haftung zu kündigen und dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Installationen auf asbesthaltigen Dächern stehen in jedem Fall unter folgenden Bedingungen: (1) Ein Installateur ist für die Installation der Solaranlage in dem betroffenen Gebiet verfügbar; (2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Qualität des Daches und etwaige Schäden, die sich aufgrund der Qualität des Daches an der Solaranlage ergeben; und (3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und die Kosten für einen Austausch des Daches (inklusive für die Deinstallation und die Neuinstallation des Solaranlage), wenn dies aus Gründen im Zusammenhang mit Asbest erforderlich sein sollte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund einer öffentlichen Anordnung oder aufgrund von Wartungserfordernissen.
9. Spezifische Preisannahmen für die Batterie:
1. Die Batterie wird im selben oder einem angrenzenden Raum wie der Hauptschaltschrank installiert und angeschlossen, mit einer maximalen Kabellänge von 2,5 Metern.
2. Wenn die Batterie an eine bestehende oder neu installierte Solarenergieanlage angeschlossen wird, wird die Batterie im selben Raum wie der Wechselrichter der Solarenergieanlage installiert und erfordert keine zusätzliche Hardware oder Änderung der Solarenergieanlage, um zu funktionieren.
3. Der Raum, in dem die Batterie installiert wird, ist geeignet und erfüllt alle behördlichen Anforderungen in Bezug auf Belüftung, Feuerschutz oder Ähnliches.
4. Die Wand oder Fläche, an der die Batterie installiert wird, ist ausreichend dimensioniert, um das Gewicht der Batterie zu tragen. Strukturelle Verstärkungen können notwendig sein, um die Batterie sicher zu installieren, und dies kann zu zusätzlichen Kosten für den Kunden führen.
10. Spezifische Preisannahmen für die Ladestation:
1. Die Ladestation wird im selben Gebäude wie der Hauptstromkasten installiert. Wird sie in einem separaten Gebäude installiert, muss ein elektrischer Unterverteiler, der den regulatorischen Anforderungen und den technischen Spezifikationen der Ladestation entspricht, vorhanden sein.
2. Der Stromkasten verfügt über freien Platz für eine neue Sicherung und andere zusätzliche notwendige Komponenten.
3. Die Verkabelung von der Ladestation zum Stromkasten sollte den praktischsten und kosteneffizientesten Weg folgen, mit einer maximalen Gesamtkabellänge von 30 Metern.
4. Abhängig von Marke und Modell kann ein Kommunikationsgateway neben der Ladestation installiert werden. Das Gateway stellt sicher, dass die Ladestation über eine App verwaltet werden kann und erfordert eine kabelgebundene Internetverbindung, die im selben oder im angrenzenden Raum wie die Ladestation verfügbar ist, mit einer maximalen Entfernung von 5 Metern von der Ladestation.
5. Der Installationsort der Ladestation ist geeignet und erfüllt alle regulatorischen Anforderungen an Belüftung, Brandschutz oder Ähnliches, falls zutreffend. Die Ladestation ist vor direkter Sonneneinstrahlung, Schnee und Wassereintritt geschützt.
4.2 Kreditgenehmigung
Sbgpv ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen, und das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung. Sbgpv kann verlangen, dass der Kunde die Installation im Voraus bezahlt oder eine Sicherheit für die vollständige Bezahlung zum Fälligkeitstermin leistet.
4.3 Subventionen
Sbgpv ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung nationaler oder lokaler Subventions- oder Förderprogramme im Namen des Kunden. Die Preise können brutto und netto angegeben werden. Der Kunde haftet immer für den Bruttopreis bei Lieferung (wie unten definiert) der Produkte.
4.4 Vom Kunden bereitgestellte Informationen
1. Der Preis für die Produkte basiert auf Informationen, die Sbgpv vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Mit der Unterzeichnung des Angebots von Sbgpv bestätigt der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über den physischen Zustand des Dachs, des Dachmaterials, des Stromnetzes und des Elektroschranks. Sollten die bereitgestellten Informationen falsch oder irreführend sein (in jedem Fall wie von Sbgpv festgelegt) hat Sbgpv das Recht, die Preise und Gebühren entsprechend anzupassen oder zu beenden und das Projekt abzubrechen, ohne Verzögerung und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden.
2. Der Kunde stellt Sbgpv und seinen Partnern alle für die Installation der Produkte relevanten Informationen zur Verfügung. Kostenerhöhungen, die sich aus den ungenauen Informationen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Zu den fehlerhaften Informationen gehören unter anderem falsche oder irreführende Angaben über den technischen Zustand des Grundstücks des Kunden.
3. Bei fehlerhaften Angaben des Kunden wird die Installation der Produkte neu berechnet und abgeschlossen. Können sich die Parteien nicht auf eine Neupreisbildung einigen und hat der Kunde schuldhaft erheblich falsche Angaben gemacht, kann Sbgpv den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadenersatz verlangen.
4.5 Erlaubnisse und Genehmigungen
1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Installation der Produkte die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen der zuständigen Behörden einzuholen. Solche Genehmigungen können Baugenehmigungen der Stadt oder Gemeinde, Stromversorgungs- und Anschlussvereinbarungen mit dem lokalen Netzeigentümer sowie Verkaufs- und -Abnahmeverträge über überschüssigem Strom mit dem Stromversorger des Kunden umfassen.
2. Sbgpv ist nicht dafür verantwortlich, solche Genehmigungsverfahren im Namen des Kunden zu unterstützen oder durchzuführen. Sbgpv behält sich das Recht vor, dem Kunden nach eigenem Ermessen Informationen zur Verfügung zu stellen, um ihn bei einem Genehmigungsverfahren zu unterstützen.
4.6 Auswahl des Installateurs
1. Sbgpv bedient sich bei der Entwicklung, Installation und Lieferung der Produkte von Subunternehmern. Der Kunde stimmt dem Einsatz von Subunternehmern durch Sbgpv zu, um seine Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zu erfüllen.
2. Sbgpv wählt die Installationspartner und Subunternehmer unter Berücksichtigung von Kosten, Lieferzeiten und anderen Faktoren nach eigenem Ermessen aus. Der Kunde akzeptiert, dass die Auswahl von Installationspartnern und Subunternehmern für die Planung, Installation und Lieferung der Produkte im alleinigen Ermessen von Sbgpv erfolgt.
4.7 Projektentwicklung
1. Die Sbgpv und ihre Installationspartner, die das Engineering und die Planung der Installation der Produkte durchführen, einschließlich der endgültigen Auswahl der Geräte und Komponenten sowie der elektrischen und mechanischen Planung. Die Projektplanung basiert auf Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, wie z. B. die Adresse des Grundstücks, hochgeladene Bilder und Informationen über das Dachmaterial und die elektrische Anlage.
2. Der Installationspartner von Sbgpv prüft die Eignung der von Sbgpv und dem Kunden vorgeschlagenen Platzierung der Produkte und kann Änderungen an der gewünschten Platzierung vornehmen, wenn dies erforderlich ist, um die Installation gemäß den Sicherheitsanforderungen oder den Anforderungen oder Einschränkungen des örtlichen Netzbetreibers durchzuführen.
3. Der Installateur kann Änderungen an der geplanten Installation der Produkte vorschlagen, um die gewünschte Leistung zu erzielen.
1. In Bezug auf die Solarenergieanlage können solche Änderungen die Änderung der Platzierung der Module, die Änderung der Anzahl der Module oder das Hinzufügen von Optimierern zu einem oder mehreren Solarmodulen umfassen. Sbgpv oder der Installationspartner wird vor der Installation die Verwendbarkeit und/oder die Platzierung des Wechselrichters wie im Vertrag angegeben bestimmen. Sbgpv oder der Installationspartner kann eine Änderung der Wechselrichterspezifikation vorschlagen, wenn dies für erforderlich gehalten wird.
2. In Bezug auf die Batterie wird Sbgpv oder der Installationspartner vor der Installation die Verwendbarkeit und/oder die Platzierung der Batterie wie im Vertrag angegeben bestimmen. Sbgpv oder der Installationspartner kann eine Änderung der Batteriespezifikation vorschlagen, wenn dies für notwendig erachtet wird.
3. Bezüglich der Ladestation werden Sbgpv oder der Installationspartner die Benutzbarkeit und/oder Platzierung der Ladestation vor der Installation bestimmen. Sbgpv oder der Installationspartner können eine Änderung der Spezifikation der Ladestation vorschlagen, falls dies als notwendig erachtet wird.
4. Änderungen an den für die Installation geplanten Materialien und Ausrüstungen können vorgenommen werden, wenn dies aus Gründen der Lieferkette, der mangelnden Verfügbarkeit oder der mangelnden Eignung der ursprünglich vorgeschlagenen Ausrüstung erforderlich ist.
5. Sbgpv wird den Kunden benachrichtigen, wenn die für die Installation vorgesehenen Produkten geändert werden müssen. Soweit der Typ des Produktes in den Spezifischen Bedingungen festgelegt ist, bedarf jede solche Änderung der Zustimmung des Kunden, es sei denn, die Änderungen führen dazu, dass der Kunde Produkte mit gleichwertigen Spezifikationen erhält. Eine fehlende Zustimmung des Kunden kann zur Kündigung des Vertrages durch Sbgpv führen.
6. Der Besteller hat zumutbaren Änderungen zuzustimmen. Führen solche Änderungen zu einer wesentlichen Änderung der Leistung oder der Qualität der Produkte, werden die Parteien den Preis entsprechend anpassen und den Vertrag ändern. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Preiserhöhung aufgrund von Änderungen von nicht mehr als 5 % als angemessene Änderung gilt.
7. Der Installateur plant die Anordnung und Installation der Produkte innerhalb bestimmter Sicherheitsgrenzen. In Bezug auf die Solarenergieanlage können diese Beschränkungen unter anderem sicherstellen, dass die Anforderungen an die Wind- und Schneelast erfüllt werden, dass notwendige Schneebarrieren angebracht werden können und dass Wasser effizient transportiert werden kann. Für die Anbringung von Schneefanggittern ist der Kunde verantwortlich. Auf Anfrage, die mindestens 14 Tage vor der Installation gestellt werden muss, können Schneefanggitter gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit montiert werden. Schneefanggitter sind nicht im Angebotspreis enthalten.
8. Kunden, die eine Systemauslegung außerhalb der von den Installationspartnern festgelegten Sicherheitsparameter wünschen, müssen dies schriftlich bestätigen, und der Kunde ist sich bewusst, dass dies zum Verlust von Gewährleistungen führen kann.
4.8 Installationsdatum und -dauer
1. Sbgpv wird dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung einen geschätzten Zeitrahmen und eine geschätzte Dauer für die Installation mitteilen.
2. Der tatsächliche Installationstermin bzw. die tatsächlichen Installationstermine für die Produkte werden vom Installateur in der Projektplanungsphase festgelegt und dem Kunden anschließend mitgeteilt. Der/die Installationstermin(e) kann/können sich unter anderem aufgrund des Zeitplans für behördliche Genehmigungen und Einschränkungen in der Lieferkette ändern.
3. Die Installation der Solarenergieanlage, der Solarmodule und der Wechselrichter erfordert normalerweise 2-5 Arbeitstage, je nach Größe des Projekts. Einige Installationen können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der gesamte Prozess, einschließlich der behördlichen Genehmigungen und/oder der Genehmigungen der örtlichen Energieversorger und der Arbeit der Elektriker, dauert jedoch in der Regel 4-8 Wochen. Die Dauer der Installation hängt von der Jahreszeit, den Wetterbedingungen, der Größe der Anlage und anderen örtlichen Gegebenheiten ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sbgpv unter keinen Umständen für eine längere als die erwartete angemessene Installationszeit haftet.
4. Die Installation einer Batterie, Ladestation erfordert in der Regel 1-2 Tage Arbeit, aber einige Installationen können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der Kunde stimmt zu, dass Sbgpv unter keinen Umständen für eine längere als die erwartete angemessene Installationszeit haftet.
5. Die Installation der Produkte kann in mehreren Schritten erfolgen.
4.9 Upgrades und Zusatzaufträge
1. Vom Kunden gewünschte Upgrades oder Zusatzaufträge müssen rechtzeitig vor der Installation mitgeteilt werden. Sbgpv behält sich das Recht vor, solche Upgrades oder Zusatzbestellungen abzulehnen, wenn die Installation bereits geplant ist oder wenn Beschränkungen in der Lieferkette von Sbgpv solche Upgrades oder Bestellungen nicht zulassen.
2. Für vom Kunden gewünschte Upgrades oder Zusatzaufträge, die von Sbgpv nicht ohne Weiteres erfüllt werden können, können zusätzliche Gebühren anfallen. Der Kunde hat das Recht, solchen zusätzlichen Gebühren zuzustimmen oder das Upgrade oder die zusätzliche Bestellung zu stornieren. Eine solche Stornierung hat keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden für den ursprünglich geplanten Kauf.
5 WÄHREND DER INSTALLATION
5.1 Zugang zum Grundstück des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass Sbgpv und seine Mitarbeiter (wie Installationspartner, Elektriker und andere Subunternehmer) zum Zweck der Installation der Produkte ungehinderten Zugang zum Grundstück des Kunden haben.
2. Sbgpv und seine Installationspartner müssen für die Installation der Produkte ungehinderten Zugang zu Wasser, Strom und sanitären Anlagen haben.
3. Der Kunde hat alle entfernbaren Hindernisse zu beseitigen und für die Schneeräumung und ähnliche Maßnahmen zu sorgen, die für den Zugang zum Grundstück des Kunden und die Durchführung der Installation erforderlich sind.
1. Bei der Installation der Solarenergieanlage dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zum Dach des Kunden (z. B. Pergolen, Wintergärten o. ä.) oder zu dem Raum, in dem der Wechselrichter installiert wird, einschränken oder erschweren.
2. Bei der Installation der Batterie, der Ladestation dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zu dem Raum oder dem Platz, in dem die Batterie, die Ladestation installiert werden soll, einschränken oder erschweren.
3. Kostenerhöhungen, die sich aus Beschränkungen des Zugangs zum Eigentum des Kunden, zu Strom oder Wasser ergeben, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5.2 Keine Störung
1. Der Kunde muss dafür sorgen, dass keine Besucher, Familienmitglieder oder Haustiere das Montagepersonal stören oder Zugang zu den Bereichen des Standorts haben, in denen die Montage stattfindet.
2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sbgpv oder ihren Montagepartnern dürfen keine Teile der Arbeiten oder der Montage durch den Kunden oder durch von ihm gesondert und auf eigene Initiative beauftragte Unternehmer durchgeführt werden.
3. Sbgpv bietet dem Kunden keine Entschädigung oder Rabatte für Arbeiten, die der Kunde auf eigene Initiative ausführt oder in Auftrag gibt. Solche Arbeiten führen zum Verlust aller mit den Produkten verbundenen Gewährleistungen.
4. Der Kunde darf die automatisch durchgeführten vorbeugenden Wartungsfunktionen an der Batterie, der Ladestation nicht beeinträchtigen oder deaktivieren.
5.3 Anpassungen und Konfiguration
Sbgpv ist bestrebt, etwaigen Änderungsbedarf vor der Installation zu ermitteln, doch kann es vorkommen, dass während der Installationsarbeiten Änderungen am Material und an der Ausrüstung vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, um Änderungen an der Installation vor Ort zu berücksichtigen. Die Bestimmungen in Abschnitt 4.7 (Projektentwicklung) gelten auch für Änderungen während der Installation.
6 NACH DER INSTALLATION
6.1 Lieferung und Inbetriebnahme
1. "Lieferung" bedeutet:
1. in Bezug auf die Solarenergieanlage, dass alle mit der Solarenergieanlage zusammenhängenden Ausrüstungen ordnungsgemäß und funktionsfähig installiert und getestet sind;
2. in Bezug auf die Batterie, dass alle mit der Batterie zusammenhängenden Ausrüstungen korrekt und funktionsfähig installiert und getestet sind;
3. in Bezug auf der Ladestation, dass alle Geräte, die sich auf die Ladestation beziehen, korrekt und funktional installiert und getestet sind;
2. Die Lieferung der Solarenergieanlage und die Lieferung der Batterie, Ladestation, falls zutreffend, erfolgen oft nicht gleichzeitig.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz am Standort bei der Lieferung der Produkte mit Strom versorgt ist.
4. Der Kunde ist verpflichtet, Sbgpv so schnell wie möglich und ohne unnötige Verzögerung zu informieren, wenn er die gelieferten Produkte nicht annimmt.
5. "Inbetriebnahme" bedeutet:
1. in Bezug auf die Solarenergieanlage die Inbetriebnahme der Stromerzeugung unter normalen Umständen, nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden wie z. B. den örtlichen Netzbetreiber, falls erforderlich;
2. in Bezug auf die Batterie die Inbetriebnahme des Lade- und Entladevorgangs der Batterie unter normalen Umständen, nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden, wie z. B. den örtlichen Netzbetreiber;
3. in Bezug auf die Ladestation, der Beginn des Ladens unter normalen Umständen, nach Genehmigung durch lokale Behörden wie den lokalen Netzbetreiber, falls erforderlich.
6. Die Inbetriebnahme der Solarenergieanlage und die Inbetriebnahme der Batterie, Ladestation, falls zutreffend, finden oft nicht zur gleichen Zeit statt.
7. In einigen Fällen kann die Inbetriebnahme der Produkte nicht gleichzeitig mit der Lieferung der Produkte erfolgen, da es möglicherweise zu Verzögerungen bei der Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen durch die zuständigen Behörden, der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen oder zu Verzögerungen durch die Netzeigentümer kommt. Sbgpv ist für solche Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Produkte nicht verantwortlich.
8. Einige Netzbetreiber verlangen, dass der Stromzähler des Kunden vor der Inbetriebnahme der Produkte ausgetauscht wird. Der Netzeigentümer ist allein für diesen Vorgang verantwortlich, und Sbgpv übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Verzögerungen bei der Stromerzeugung aus dem Solarenergieanlage und /oder der Nutzung der Batterie, die durch den Wechsel des Stromzählers durch den Netzeigentümer verursacht werden.
9. Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass die Produkte in der Praxis in Betrieb sein können, auch wenn einige der Genehmigungen oder Zulassungen der zuständigen Behörden noch ausstehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erzeugte und/oder ins Netz eingespeiste Energie kann bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht durch den Netzanschluss kompensiert werden.
10. Sbgpv oder der Installationspartner von Sbgpv ist bei der Inbetriebnahme der Produkte nach der Lieferung behilflich.
11. Die Gefahr des Abhandenkommens und der möglichen Verschlechterung der Produkte wird mit Lieferung an den Kunden übertragen, wenn anwendbar nach der Übergabe der Produkte. Die Übergabe des Risikos findet auch dann statt, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
6.2 Dokumentation und Fertigstellung
1. Sbgpv stellt dem Kunden eine Dokumentation der Produkte zur Verfügung. Die Dokumentation wird in elektronischer Form bereitgestellt und umfasst Produktdatenblätter und Benutzerhandbücher.
2. Die Dokumentation zur Einhaltung der Vorschriften wird von den Installationspartnern von Sbgpv geliefert. Sbgpv leitet die Konformitätsunterlagen nach Möglichkeit an den Kunden weiter. Beachten Sie, dass es in der Verantwortung der Installationspartner liegt, die Lieferung der Konformitätsdokumentation sicherzustellen.
3. "Fertigstellung" der Installation der Produkte bedeutet, dass die Inbetriebnahme stattgefunden hat und die gesamte Dokumentation vorhanden ist. Der Kunde akzeptiert die Produkte als fertiggestellt, wenn die Inbetriebnahme und die Dokumentation erfolgt sind.
4. Die Fertigstellung der Solarenergieanlage und die Fertigstellung der Batterie, Ladestation, falls zutreffend, werden oft nicht gleichzeitig erfolgen.
6.3 Rechnungsstellung und Bezahlung
1. Sbgpv wird dem Kunden eine Rechnung über die Lieferung der relevanten Produkte (wie in Abschnitt 6.1 spezifiziert) zukommen lassen.
2. Der Kunde hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Kunde Strafzinsen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für
überfällige Zahlungen zu zahlen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, alle Gerichtskosten und/oder alle Kosten für die Inkassobearbeitung zu zahlen, falls die verspätete Zahlung zur Eintreibung an einen Dritten übergeben wird.
3. Die Fertigstellung der Produkte kann aus den oben erläuterten Gründen nach der Rechnungsstellung durch Sbgpv erfolgen; in diesem Fall ist die Rechnung innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist in voller Höhe zu begleichen. Beachten Sie, dass das Fälligkeitsdatum der Zahlung vor der Inbetriebnahme und Fertigstellung der Produkte liegen kann.
4. Sbgpv kann verlangen, dass die Anlage vor Beginn der Installation ganz oder teilweise bezahlt wird. Kunden mit einer Solarfinanzierung sind verpflichtet, Sbgpv im Falle der Ablehnung einer solchen Finanzierung zu informieren.
5. Eigentumsvorbehalt: Die von Sbgpv an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, den der Kunde Sbgpv für den Verkauf, die Lieferung und die Installation der Produkte schuldet, im Eigentum von Sbgpv oder ihrer Subunternehmer oder Installationspartner.
6.4 Daten und Überwachung
1. Die Verbindung der Produkte mit dem Internet setzt voraus, dass der Kunde an dem Ort, an dem der Wechselrichter und/oder die Batterie installiert ist, über eine Lan-Verbindung oder WiFi-Empfang verfügt und dass der Name und das Passwort des WiFi-Netzwerks dem Installateur während der Installation mitgeteilt wurden.
2. In Fällen, in denen keine ausreichende WiFi-Abdeckung und Signalqualität verfügbar ist, ist der Kunde für die Sicherstellung und Durchführung der Internetverbindung der Produkte verantwortlich. Es ist zu beachten, dass nicht alle Wechselrichter oder Batterien in der Lage sind, sich mit dem Internet auf andere Weise als über WiFi zu verbinden.
3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Internetverbindung funktioniert und dass der/die Wechselrichter und/oder die Batterie mit dem richtigen Passwort konfiguriert wurden. Sbgpv oder die Installationspartner von Sbgpv sind nicht für die Fehlersuche im Zusammenhang mit der Internetverbindung verantwortlich.
4. Der Anschluss der Ladestation an das Internet erfordert, dass der Kunde eine kabelgebundene Internetverbindung im selben oder im angrenzenden Raum zur Ladestation bereitstellt, mit einer maximalen Entfernung von 5 Metern von der Ladestation.
5. Sbgpv unterstützt den Kunden bei der Registrierung der Produkte auf dem jeweiligen Internetportal des Herstellers, die für den Zugriff des Kunden auf die Produktionsdaten über die Hersteller-App erforderlich ist. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten auf dem Herstellerportal unterliegt den vom jeweiligen Hersteller festgelegten Bedingungen und ist ausschließlich Gegenstand zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Der Kunde muss ausdrücklich mitteilen, wenn er nicht möchte, dass die Produkte auf dem jeweiligen Internetportal des Herstellers registriert werden.
6. Sbgpv ist berechtigt, Produktions- und/oder Abrechnungsdaten der Produkte nach eigenem Ermessen zu sammeln, zu speichern und zu nutzen. Eine genauere Beschreibung des Umgangs von Sbgpv mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ( www.salzburgpv.com/legal/privacy/).
7. Kunden können die Hersteller App, sofern verfügbar, nutzen, um die Produktionsdaten der Solarenergieanlage einzusehen. Die Datenverfügbarkeit in der App setzt voraus, dass alle Internetverbindungen wie vorgesehen funktionieren und die Solarenergieanlage gemäß den bereitgestellten Spezifikationen für das Portal des Wechselrichterherstellers konfiguriert wurde. Sbgpv übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Datenintegration in das Wechselrichterportal jederzeit funktioniert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Datenintegration, jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder gekündigt werden können.
8. Der Kunde erkennt an, dass Sbgpv zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Produkte einschließlich der Adresse der Anlage auf dem jeweiligen Internetportal des Herstellers registrieren und auf die im Internetportal verfügbaren Daten der Anlage des Kunden zugreifen, diese herunterladen und speichern muss. Der Kunde erkennt auch an, dass der jeweilige Hersteller die im Internetportal verfügbaren Daten aus demselben Grund mit Sbgpv teilen muss. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit, feststellen zu können, ob das Produkt wie vereinbart funktioniert und für den Gebrauch geeignet ist.
9. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass das Überwachungsportal einer bereits vorhandenen Solarenergieanlage verfügbar, zugänglich und mit der Batterie und/oder der Ladestation kompatibel ist.
10. Eine Solarenergieanlage, die mit Optimierern verkauft wird, beinhaltet eine Leistungsüberwachung auf Modulebene.
6.5 Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft des Bestellers
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Versicherungsgesellschaft über die Installation der Solarenergieanlage auf dem Grundstück des Kunden zu informieren.
6.6 Systembedingungen
1. Die Solarenergieanlage ist zwischen der DC-Nennleistung der Solarmodule und der AC-Leistung des Wechselrichters ausgeglichen.
2. Die in diesen Spezifischen Bedingungen angegebene Größe und Leistung der Solarenergieanlage (kWp) bezieht sich auf die nominale Gleichstromleistung der Solarmodule.
3. Der Installateur wird im Rahmen der Projektplanung der Solarenergieanlage den optimalen Wechselrichter für das Projekt ermitteln. Da die meisten Wechselrichter bei hoher Auslastung effizienter sind, wird der Wechselrichter in vielen Fällen etwas niedriger dimensioniert als die DC-Nennleistung aller Solarmodule zusammen. Dies geschieht, um den jährlichen Energieertrag des Systems zu optimieren, und kann dazu führen, dass an besonders sonnigen Tagen Leistungsspitzen aus der Solarenergieanlage abgeschöpft werden.
4. Die Kapazität der Batterie (kWh), die in den Spezifischen Bedingungen angegeben ist, bezieht sich auf die maximale, nutzbare Energie der Batterie.
5. Die Leistungsangabe (kW) der Ladestation, die in den Spezifischen Bedingungen angegeben ist, bezieht sich auf die maximale mögliche Ladeleistung. Diese kann aufgrund von Einschränkungen im elektrischen System des Kunden begrenzt sein. Zudem bezieht sie sich nicht auf die tatsächliche Leistungsabgabe der Ladestation zu einem bestimmten Zeitpunkt.
6. Geräusche der Produkte können durch Kühlventilatoren und/oder Schaltkomponenten in Solarwechselrichtern oder in elektrischen und elektronischen Schaltkreisen entstehen.
6.7 Verkauf von Überschussstrom
Der Kunde ist Eigentümer des von der Solarenergieanlage erzeugten und/oder in der Batterie gespeicherten und/oder in die Ladestation eingespeisten Stroms. Sbgpv ist nicht für den Verkauf von überschüssigem Strom verantwortlich.
6.8 Marketing und soziale Medien
Der Kunde räumt Sbgpv das Recht ein, Bilder des Kundengrundstückes, der Produkte und des Installationsvorgangs für Marketingzwecke, einschließlich der Berichterstattung in den sozialen Medien, frei zu verwenden.
7 GEWÄHRLEISTUNGEN
7.1 Einleitung
1. Sbgpv bietet Garantien, die zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden gemäß lokalem Recht gelten. Nichts in diesem Abschnitt 7 soll als Begrenzung irgendwelcher gesetzlichen Beschwerderechte gemäß anwendbarem und zwingendem Recht angesehen werden.
2. Die Garantiezeit unter den von Sbgpv angebotenen Garantien beginnt mit der Lieferung der Produkte, wie in Abschnitt 6.1 spezifiziert.
7.2 Gewährleistungen für Installationsarbeiten
1. Sbgpv gewährt eine 5-jährige Garantie auf die von Sbgpv oder den Installationspartnern von Sbgpv durchgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation der Solarenergieanlage, Batterie und/oder Ladestation.
2. Schäden, die von Sbgpv oder den Installationspartnern von Sbgpv während der Installation verursacht wurden und die sich innerhalb der Garantiezeit für Installationsarbeiten manifestieren, werden nach alleinigem Ermessen von Sbgpv repariert und/oder entschädigt, entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde soll sein Bestes tun, um die Folgen des Schadens zu minimieren
7.3 Produktgewährleistung
1. Sbgpv gewährt die folgenden Produktgarantien für die Produkte, soweit zutreffend:
1. Im Zusammenhang mit der Solarenergieanlage gewährt Sbgpv eine 5-jährige Produktgarantie auf die komplette Solarenergieanlage, einschließlich der Solarmodule, Wechselrichter, Montagesets und Kabel.
2. Sbgpv gewährt eine 5-jährige Produktgarantie auf die Batterie.
3. Sbgpv gewährt eine 5-jährige Produktgarantie auf die Ladestationen.
2. Während der Gewährleistungszeit gewährleistet Sbgpv, dass die Produkte wie vorgesehen funktionieren und frei von Herstellungsfehlern sind.
3. Die Produktgarantie deckt defekte oder nicht funktionierende Komponenten der Produkte während der Produktgewährleistungszeit ab, die entweder nach alleinigem Ermessen von Sbgpv ersetzt oder repariert werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für defekte oder nicht funktionierende Komponenten, einschließlich einer Entschädigung für den Verlust der Energieerzeugung während des Zeitraums der Störung, des Austauschs oder der Reparatur.
4. Die von Sbgpv gewährte Produktgewährleistung deckt nur die direkten und notwendigen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des defekten oder nicht funktionierenden Produkts.
5. Kosmetische Veränderungen oder geringfügige Schäden, die von sbgpv oder Sbgpv Installationspartnern im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Austausch von Produkten im Rahmen dieser Gewährleistung verursacht werden, werden nicht repariert oder entschädigt.
6. Im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Gewährleistung durch den Kunden trägt der Kunde die für Sbgpv entstehenden direkten Kosten.
7. Jegliche Produktgewährleistungen, die über die von Sbgpv direkt vom Hersteller gewährte Produktgewährleistungen hinausgehen, sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche erweiterten Gewährleistungen den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.
7.4 Leistungsgewährleistung
1. Sbgpv übernimmt keine anderen Gewährleistungen für die Leistung der Produkte als die, die in diesem Abschnitt beschrieben sind.
2. Leistungsgewährleistungen, die direkt vom Hersteller gewährt werden, sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche Leistungsgewährleistungen den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.
3. Leistungsgewährleistungen in Bezug auf die Solarenergieanlage:
1. Sbgpv gewährleistet, dass die Solarenergieanlage die Gleichstrom-Nennleistung erbringt, wie in den Spezifischen Bedingungen angegeben, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die Energieerzeugung.
2. Die von Sbgpv angegebene, geschätzte Energieproduktion basiert auf der Systemleistung und den verfügbaren Datenbanken zur Sonneneinstrahlung, den Klimadaten und den Angaben zum Installationsort. Die tatsächliche Energieproduktion wird im Laufe der Zeit schwanken und kann durch lokale Wetterschwankungen, Abschattung durch Vegetation, benachbarte Gebäude oder örtliche Gegebenheiten beeinflusst werden. Abschattungen durch Gebäudeteile, benachbarte Gebäude, Vegetation oder Ähnliches sind in den Schätzungen nicht berücksichtigt.
4. Leistungsgewährleistung in Bezug auf die Batterie:
1. Sbgpv gewährleistet, dass die Batterie die maximale nutzbare Energiekapazität (kWh) hat, wie in den Spezifischen Bedingungen angegeben.
2. Eine verringerte Kapazität der Batterie unterhalb der maximal nutzbaren Energie (wie in den Spezifischen Bedingungen weiter ausgeführt) aufgrund normaler Nutzung, Alterung und/oder Degradation gilt nicht an sich als Defekt oder Fehlfunktion. . Eine verringerte Kapazität kann nur dann als Defekt oder Fehlfunktion angesehen werden, wenn die Kapazität deutlich unter dem liegt, was nach den Angaben des Herstellers für eine Batterie mit demselben Alter und derselben Nutzung normal ist.
7.5 Ungültige Gewährleistung
1. Um in den Genuss der Gewährleistung zu kommen, muss der Kunde die Produkte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Fehlermeldungen zu beachten und entsprechend zu handeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das sofortige Abschalten der betreffenden Komponente, wenn dies angedeutet oder wenn der Kunde vom Hersteller oder von Sbgpv dazu aufgefordert wird. Schäden an den Produkten oder ihrer Umgebung, die durch böswilligen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Unterlassung der notwendigen Wartung verursacht werden, sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die notwendige vorbeugende Wartung der Produkte durchzuführen.
1. In Bezug auf die Solarenergieanlage umfasst diese vorbeugende Wartung unter anderem die Beseitigung von Ablagerungen auf den Solarmodulen, die ordnungsgemäße Reinigung der Solarmodule bei extremem Staub- oder Sandanfall, die Beseitigung von Eisbildung oder die Entfernung von überschüssigem Schnee auf den Solarmodulen. Darüber hinaus muss der Kunde vorbeugende Wartungsarbeiten an Elementen auf dem Grundstück durchführen, die die Sicherheit, die Funktion oder die Wirkung der Solarenergieanlage beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. das Beschneiden von Hecken oder Bäumen und die Beseitigung von Schmutz oder Staub um die Solarmodule).
2. In Bezug auf die Batterie kann diese vorbeugende Wartung automatische und/oder geplante Lade- und Entladezyklen umfassen. Jegliche Beeinträchtigung oder Deaktivierung solcher vorbeugenden Wartungsfunktionen, die automatisch an der Batterie durchgeführt werden, kann zum Erlöschen der Gewährleistung führen.
3. In Bezug auf die Ladestation umfasst eine solche vorbeugende Wartung, dass das Gerät in einem sauberen und trockenen Bereich aufgestellt ist, der nicht zu Kondensation oder Wasserleckagen neigt, wie unter Wasserleitungen und Luftauslässen. Bei der Reinigung sollte dies nur mit getrennter Wechselstromversorgung erfolgen, unter Verwendung von Druckluft oder einem weichen, trockenen Tuch. Die Verwendung von Wasser oder anderen Chemikalien kann die Gewährleistung ungültig machen.
4. Wetterbedingungen wie starkem Wind oder schwerem Schnee. Dies umfasst auch jeden gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsplan. Bei der Reinigung sollte dies nur mit getrennter Wechselstromversorgung erfolgen, unter Verwendung von Druckluft oder einem weichen, trockenen Tuch. Die Verwendung von Wasser oder anderen Chemikalien kann die Gewährleistung ungültig machen.
3. Um in den Genuss der Gewährleistung zu kommen, muss die Verwendung der Produkte in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Richtlinien erfolgen.
1. In Bezug auf den Akku kann eine übermäßige oder häufige Nutzung des Akkus zum Erlöschen der Gewährleistung führen.
7.6 Ausschlüsse und Einschränkungen
1. Die sbgpv-Garantie deckt keine Schäden an Personen, Eigentum oder Dritten ab, kann jedoch durch andere Rechte abgedeckt sein, die der Kunde als Sbgpv-Kunde besitzt.
2. Die Sbgpv-Garantie ist kein Versicherungsprodukt und deckt nur durch inhärente Produkt- oder Verarbeitungsschwächen verursachte Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden ab. Sie deckt keine durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter oder durch externe Ereignisse verursachten Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
1. Schäden, verursacht durch den Kunden oder Dritte;
2. jegliche vom Kunden oder einem Dritten durchgeführte Arbeiten, die die Produkte beeinträchtigen;
3. Wetterereignisse, Brände, Naturkatastrophen oder ähnliche Vorfälle.
3. Arbeiten des Kunden oder Dritter, die die von Sbgpv oder dessen Installationspartner durchgeführten Arbeiten beeinträchtigen, führen zum Erlöschen der Sbgpv-Garantie.
4. Produkte unterliegen mit der Zeit und Nutzung einem Verschleiß. Ästhetische Veränderungen oder Leistungsabnahmen sind zu erwarten und nicht durch die Sbgpv-Garantie abgedeckt.
7.7 Recht auf Übertragung
Die Sbgpv-Garantie gilt für die Person, die die Produkte von Sbgpv gekauft hat, und für jede Person, die während der Garantiezeit das rechtliche Eigentum an den Produkten übernimmt.
7.8 Benachrichtigung
Um die Sbgpv-Garantie in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Sbgpv so schnell wie möglich und innerhalb 14 Tage nach der Entdeckung von Schäden, Mängeln oder Funktionsstörungen an den Produkten oder nach der Entdeckung, die vernünftigerweise hätte erwartet werden können, benachrichtigen. Das Fehlen einer diesbezüglichen Mitteilung kann zum Erlöschen der Sbgpv-Garantie führen.
Bei Meldung eines Schadens, Defekts oder einer Funktionsstörung, die unter die Sbgpv-Garantie fallen, müssen Sie Sbgpv eine angemessene Zeit für die Prüfung und Reparatur oder den Austausch einräumen. Verzögerungen aufgrund begrenzter Kapazitäten des Sbgpv-Installationsnetzes aufgrund von Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen berechtigen nicht zu einer Entschädigung. Sbgpv kann von Ihnen zusätzliche Unterlagen verlangen, um den Anspruch zu prüfen.
8 SCHADENERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG
8.1 Schäden
8.1.1 Schäden am Eigentum des Kunden
1. Sbgpv verpflichtet sich, bei der Installation der Produkte auf das Eigentum und den allgemeinen Besitz des Kunden gebührend Rücksicht zu nehmen. Sbgpv verpflichtet sich, Schäden zu ersetzen, die durch Fahrlässigkeit von Sbgpv oder den Montagepartnern von Sbgpv verursacht werden.
2. Geringfügige Schäden am Eigentum des Auftraggebers, die durch die normalen Montagearbeiten entstehen, gelten nicht als Schäden am Eigentum des Auftraggebers. Solche geringfügigen Veränderungen können beispielsweise zerbrochene Dachziegel, Dellen oder Kratzer in Dachmaterialien, das Eindringen von Nägeln oder Schrauben in Dachstühle und/oder Veränderungen der wasser- oder schneetragenden Eigenschaften sein. Sbgpv übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Garantien im Zusammenhang mit dem Dach, die aus diesen Installationsaktivitäten resultieren.
3. Falls das Dach des Kunden mit Dachpaneelen ausgestattet ist, besteht bei der Installation der Solarenergieanlage die Gefahr von Dellen und damit des Verlusts der Produktgewährleistung. Sbgpv haftet nicht für Schäden infolge des Verlusts der Gewährleistung oder für Dellen in den Dachpaneelen.
4. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.
5. Der Kunde ist beim Kauf einer Solarenergieanlage für das sichere Abtragen von Schnee verantwortlich.
8.1.2 Beschädigung von öffentlichem oder fremdem Eigentum
1. Sbgpv haftet nicht für Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum, die durch die Produkte oder deren Folgen verursacht werden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler oder Fahrlässigkeit von Sbgpv oder den Installationspartner von Sbgpv zurückzuführen. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.
8.1.3 Haftungsbeschränkungen
1. Sbgpv oder seine Installationspartner haften nicht für Schäden am Eigentum des Kunden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Nichteinhaltung dieser AGBs verursacht werden.
2. Sbgpv und seine Installationspartner haften nicht für Schäden, die durch unbefugtes Betreten des Installationsortes oder der Bereiche, in denen die Installation durchgeführt wird, entstehen.
8.2 Reparaturen von Schäden
1. Schäden oder Mängel an den Produkten, die von Sbgpv oder von Sbgpv Installationspartnern und Subunternehmern, die Sbgpv zu vertreten hat, während der Installation der Produkte oder sonstiger im Rahmen dieser AGBs durchgeführter Arbeiten verursacht werden, werden von Sbgpv nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Sbgpv im Falle von Schäden oder Fehlern so schnell wie möglich zu informieren. Sbgpv haftet nicht für Reparaturen oder Ersatz für Schäden an den Produkten, die Sbgpv nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme durch den Kunden gemeldet werden.
3. Sbgpv verpflichtet sich, solche von Sbgpv oder von Installationspartnern bei der Installation verursachten und von Sbgpv verantwortenden Mängel oder Schäden an den Produkten so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mitteilung des Kunden an Sbgpv zu reparieren oder zu ersetzen.
8.3 Entschädigung und Haftungsbeschränkung
1. Sbgpv Haftung sowie die Haftung von Sbgpv Erfüllungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung von Sbgpv auf den Schaden begrenzt, den Sbgpv bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Sbgpv kannte oder hätte kennen müssen, hätte voraussehen müssen.
3. Die Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Haftungsausschluss
1. Die Produkte sind nicht die Hauptstromquelle des Kunden. Sbgpv haftet daher nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden.
2. Wenn der Strom aus dem Netz ausfällt, gilt Folgendes:
1. die Solarenergieanlage wird automatisch abgeschaltet;
2. die Batterie wird automatisch abgeschaltet, es sei denn, der Kunde hat besondere elektrische Vorkehrungen getroffen, die den Weiterbetrieb der Batterie auch bei Netzausfällen ermöglichen;
3. die Ladestation ist so konzipiert, dass sie sich abschaltet, es sei denn, der Kunde hat spezielle elektrische Vorkehrungen getroffen, die den weiteren Betrieb der Ladestation auch bei Stromausfällen ermöglichen;
3. Alle Arbeiten an den Produkten müssen von autorisiertem Personal durchgeführt werden. Sbgpv haftet daher nicht für Schäden, die direkt oder indirekt unter anderem durch Reparaturen und Wartungen verursacht werden, die von nicht autorisiertem Personal durchgeführt werden.
9 Kündigung und Streitigkeiten
9.1 Kündigung
9.1.1 Stornierung und Kündigung durch den Kunden
1. Der Kunde kann den Vertrag kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsdatum (wie in den Spezifischen Bedingungen angegeben) kündigen.
2. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5% gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung durch Sbgpv oder die Installationspartner von Sbgpv kostenlos kündigen.
3. Nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Datum des Vertragsabschlusses, aber vor Beginn der Installation kann der Kunde die Installation gegen Zahlung einer Stornogebühr von 600 EUR sowie aller anderen für Planung und Materialien entstandenen Kosten kündigen.
4. Die Kündigung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen, beispielsweise durch Verwendung des Widerrufsformulars von Sbgpv.
5. Kündigt der Kunde den Vertrag nach dem vereinbarten Anfangsdatum, so hat er die bereits durchgeführten Arbeiten und die gelieferten Materialien sowie für die mit dem Abbau und der Rückgabe des Materials verbundenen Kosten zu bezahlen.
6. Eine unzureichende Finanzierung des Kunden hat keinen Einfluss auf das Recht von Sbgpv auf Stornogebühren.
9.1.2 Stornierung und Kündigung durch Sbgpv
1. Sbgpv kann den Vertrag kostenlos kündigen und die Installation abbrechen, wenn:
1. der Kunde nicht, trotz einer Mahnung von Sbgpv in Textform, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss Sbgpv oder den Installationspartnern von Sbgpv die für die Durchführung der Installation erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall kann Sbgpv dem Kunden eine Kündigungsgebühr von EUR 600 in Rechnung stellen.
2. die Installation aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Sbgpv liegen - wie z.B. fehlende Genehmigung durch die örtlichen Behörden, Änderungen der nationalen gesetzlichen Bestimmungen - nicht abgeschlossen werden kann. Die Installation aufgrund von Verzögerungen, die durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden - wie z.B. Nichtfertigstellung des Gebäudes, fehlende Stromversorgung vor Ort o.ä. - nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann. Der Kunde Sbgpv oder den Installationspartnern von Sbgpv falsche Angaben gemacht hat; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für die von Sbgpv, den Installationspartnern von Sbgpv oder den Subunternehmern durchgeführten Arbeiten und gelieferten Materialien. Die örtlichen Gegebenheiten die Installation erheblich erschweren oder zu wesentlich höheren Kosten führen können. Sbgpv kann jederzeit den Vertrag aufgrund von Einschränkungen in der Lieferkette verlängern oder kündigen, ohne dass Sbgpv dadurch Kosten entstehen, die außerhalb der Kontrolle von Sbgpv liegen wie z.B. Engpässe oder Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien, Kapazitätsmangel in der Wertschöpfungskette oder erhöhte Kosten beim Kauf von Materialien oder Dienstleistungen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
9.2 Streitigkeiten und Sonstiges
Auf den Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Sbgpv sollen gütlich beigelegt werden. Ist dies nicht möglich, kann jede der Parteien die Streitigkeit vor den ordentlichen Gerichten im Zuständigkeitsbereich von Österreich anhängig machen. Der Gerichtsstand ist gegenüber Verbraucherkunden/innen nicht bindend.
Höhere Gewalt: Werden die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Streiks oder andere Umstände, die unmittelbare Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert werden, die sie nicht zu vertreten haben oder die mit zumutbarem technischem und/oder wirtschaftlichem Aufwand nicht verhindert werden können, sind die Verpflichtungen zur Erfüllung des Vertrages ausgesetzt, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragsparteien unterrichten sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer. Das Gleiche gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachzukommen.
Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser AGBs oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser AGBs, die erfüllt werden können, ohne dass die Bestimmung oder Anwendung für ungültig erklärt wird. Sobald die Ungültigkeit festgestellt ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben über die Änderung der betreffenden Bestimmung, wobei sie den Geist des Vertrages analysieren, um die Absicht der ungültigen Klausel oder Anwendung so getreu wie möglich wiederzugeben.
9.3 Widerrufsrecht
Als Verbraucher hat der/die Kunde/Kundin das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:
Der/Die Kunde/Kundin hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein/ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Kunde/Kundin
Salzburg PV,
Inh. Bernhard Kokanovic
Brucheggerweg 5, 5020 Salzburg
E-Mail Adresse: office@salzburgpv.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der/Die Kunde/Kundin kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die Kunde/Kundin die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der/die Kunde/Kundin diesen Vertrag widerruft, hat Sbgpv alle Zahlungen, die Sbgpv erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Sbgpv eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet Sbgpv dasselbe Zahlungsmittel, das der/die Kunde/Kundin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem/der Kunden/Kundin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem/der Kunden/Kundin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die Kunde/Kundin verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der/die Kunde/Kundin Sbgpv einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufs dieses Vertrages an Sbgpv erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Salzburg PV Datenschutzrichtlinie
Letzte Änderung: 22.08.2024
Schutz personenbezogener Daten
Sbgpv nimmt den Schutz personenbezogener Daten ernst, und wir tun alles was wir können, um Ihnen einen Einblick in die Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu geben. Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, wie wir Ihre persönlichen Daten sammeln und verarbeiten, die über unsere verschiedenen Produkte und Dienstleistungen verteilt werden.
Wer ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche?
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Alle über die Plattform erhobenen personenbezogenen Daten können auf folgender Rechtsgrundlage verarbeitet werden:
• Der mit Sbgpv unterzeichnete Vertrag über eine Solaranlage (der "Vertrag").
• Schätzung des Potenzials einer Solaranlage an einer Adresse auf Anfrage des Kunden.
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Persönliche Daten, die wir über Sie verarbeiten
Wenn Sie das Solarpotenzial Ihres Daches prüfen, erheben wir Ihre Wohnadresse und Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie uns Ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Wir können auch zusätzliche Daten erfragen, um eine Schätzung Ihres Stromverbrauchs zu berechnen, damit wir Ihnen angepasste Anlagengrößen anbieten können. Der Zweck besteht darin, einen Kostenvoranschlag für die Installation von Solarmodulen auf Ihrem Dach zu erstellen, sowie Ihre Kundenbeziehung zu verwalten und die Lieferung abzuschließen. Die E-Mail-Adresse wird verwendet, um mit Ihnen in Form von persönlichen Nachfassaktionen, Newslettern und anderen Mitteilungen über Produkte und Dienstleistungen von Sbgpv zu kommunizieren, an denen Sie möglicherweise interessiert sind. Wenn Sie keine Newsletter erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.
Wir sammeln und speichern Daten über die Adresse, für die Sie das Solarpotenzial schätzen, wie Azimut, Neigung Ihres Daches, Fläche und Dachhöhe, um eine Schätzung des Energiepotenzials von Solarmodulen auf Ihrem Dach sowie eine Preisberechnung vorzunehmen. Wir speichern diese Informationen zur Analyse, damit wir in Zukunft besser kalkulieren können.
Wenn Sie mit einem Kostenvoranschlag fortfahren möchten, bitten wir Sie um Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, um etwaige Zweifel zu klären und Ihnen gegebenenfalls ein förmliches Angebot zu unterbreiten. Alle angeforderten Informationen sind für den Abschluss des Vertrages erforderlich. Wenn Sie diese Angaben nicht machen oder sich weigern, sie zu machen, kann Sbgpv keinen Vertrag mit Ihnen abschließen.
Wenn Sie das Angebot annehmen, können wir Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und das Vertragsdokument an einen unserer Partner für digitale Signaturen, übermitteln, der als Datenverarbeiter fungiert.
Falls diese Informationen erforderlich sind, fragen wir Sie auch nach Ihrer persönlichen ID-Nummer. Wenn dies der Fall ist, dient dies dem Ausfüllen von Anträgen, für die diese Informationen erforderlich sind. Ihre persönliche ID-Nummer wird verschlüsselt gespeichert.
Wie lange werden wir Ihre personenbezogenen Daten aufbewahren?
Der Zeitraum, für den wir Ihre personenbezogenen Daten aufbewahren, hängt von dem Zweck ab, für den sie erhoben wurden. Wenn Ihre Daten für mehrere Zwecke verwendet werden, die unterschiedliche Aufbewahrungsfristen erfordern, werden wir die längste davon anwenden.
Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet werden, werden so lange aufbewahrt, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder die Löschung Ihrer Daten beantragen oder Widerspruch einlegen.
Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden, werden während der gesamten Dauer des betreffenden Vertragsverhältnisses aufbewahrt.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der berechtigten Interessen von Sbgpv verarbeitet werden, werden so lange aufbewahrt, wie Sbgpv sie zur Erfüllung dieser Interessen benötigt.
Nach Ablauf dieser Fristen oder wenn Ihrer Aufforderung zur Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nachgekommen wurde, bewahren wir Ihre ordnungsgemäß gesperrten personenbezogenen Daten nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume auf. Das bedeutet, dass sie nicht zu anderen Zwecken verarbeitet werden dürfen, als um sie Gerichten oder zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen, um etwaigen Verpflichtungen aus der Verarbeitung nachzukommen und nur während ihrer Verjährungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten vernichtet.
An wen können wir Ihre personenbezogenen Daten weitergeben?
Wenn Sie sich im Zusammenhang mit der Bestellung einer Solaranlage für einen Wechsel des Stromanbieters zu einem unserer Partner entschieden haben, werden wir Ihre Kontaktdaten an den von Ihnen gewählten Stromanbieter weitergeben, damit dieser Sie kontaktieren kann.
Wir können Ihre Daten an Datenverarbeiter im Bereich des Energieverbrauchs weitergeben, um Ihren Stromverbrauch zu erfragen, damit wir Ihnen angepasste Installationsgrößen anbieten können.
Nachdem Sbgpv Ihre Installation im Detail geplant hat, geben wir Ihre Kontaktinformationen, Adresse und Projektdaten an unseren Installateur weiter.
Wenn wir Ihre Anlage an das Stromnetz anschließen, geben wir Ihre Kontaktinformationen und Informationen über die Solaranlage an den Betreiber des Stromnetzes weiter.
Sobald die Anlage betriebsbereit und an das Netz angeschlossen ist, werden die Produktionsdaten Ihres Wechselrichters an den Hersteller des Wechselrichters zur Analyse und möglichen Fehlerbehebung weitergegeben. Diese Daten sagen nichts über den Energieverbrauch Ihres Hauses im Allgemeinen aus, sondern nur darüber, ob die Sonne auf Ihre Anlage scheint.
Die Produktionsdaten der Anlage werden ebenfalls von Sbgpv erfasst. Diese Informationen werden für die Analyse und mögliche Fehlerbehebung verwendet. Die Daten dienen als Grundlage für die Statistiken, die Sie auf Meine Seite und in den Hersteller-Apps finden.
Sbgpv kann adressbezogene Produktionsdaten zur Verbesserung von Berechnungsmodellen verwenden, sowohl intern als auch in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der Solarbranche, und diese öffentlich zugänglich machen. Bei der Weitergabe der Daten werden diese so weit wie möglich anonymisiert, aber der Standort ist ein wichtiges Element bei der Analyse der Produktionsdaten.
Um unsere Dienste und Ihre Benutzererfahrung zu verbessern. Es kann vorkommen, dass wir personenbezogene Daten wie Name und Kontaktinformationen an OpenAI weitergeben, um unsere Dienste bereitzustellen und zu verbessern. OpenAI schützt Ihre personenbezogenen Daten und hält sich an die Datenschutzgesetze. Mehr Details sind in der Datenschutzbestimmung nachzulesen.
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Sbgpv strebt danach, seine Dienstleistungen und Angebote durch strategische Partnerschaften und Kooperationen zu verbessern. Im Rahmen dieser Bemühungen können wir Ihre persönlichen Daten gelegentlich weitergeben, jedoch ausschließlich zu Zwecken, die mit unseren legitimen Interessen im Einklang stehen und darauf abzielen, Ihr Erlebnis zu optimieren. Nachfolgend finden Sie konkrete Anwendungsfälle, die verdeutlichen, wie und warum wir möglicherweise persönliche Daten teilen:
Empfehlungspartner: Wir teilen Daten mit Empfehlungspartnern, um die für unsere Dienstleistungen anfallenden Gebühren zu berechnen und die Effektivität ihrer Marketingstrategien zu verbessern. Diese Datenweitergabe ist auf Kunden beschränkt, die aus dem jeweiligen Umfeld des Empfehlungspartners stammen. Unser Ziel ist es, eine faire Entlohnung sicherzustellen und die Geschäftseffizienz zu steigern. Auf diese Weise können Empfehlungspartner maßgeschneiderte Erfahrungen bieten, die das Kundenerlebnis verbessern und spezifische Vorteile für neue Sbgpv-Kunden bieten.
Vertriebspartner: Unsere Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern beinhaltet die Weitergabe persönlicher Daten ausfolgenden Gründen:
• Erfüllung von Sbgpv Verpflichtungen aus Kundenverträgen und Sicherstellung, dass unsere Serviceversprechen eingehalten werden.
• Nutzung der spezialisierten Fähigkeiten unserer Vertriebspartner zur Bedienung eines breiten Spektrums von Kundenbedürfnissen und Sicherstellung, dass alle Personen, die an Solarenergielösungen interessiert sind, den besten und am besten geeigneten Service erhalten.
• Berücksichtigung der Kundenpräferenzen hinsichtlich persönlicher Interaktion und direktem Kontakt, den Vertriebspartner bieten können.
• Verbesserung der geografischen Abdeckung durch Vertriebspartner in bestimmten Gebieten, um die Zugänglichkeit unserer Dienste für ein breiteres Publikum zu erhöhen.
Diese Aktivitäten werden von unserem legitimen Interesse an der Verbesserung der Servicequalität, Geschäftseffizienz und Kundenzufriedenheit geleitet. Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit das Recht haben, der Weitergabe und Verarbeitung Ihrer Informationen durch Sbgpv Partner zu widersprechen.
Chat und E-Mail
Wenn Sie mit uns per E-Mail an eine unserer Support- oder Vertriebs-E-Mail-Adressen oder über die Web-Chat-Funktion auf der Website kommunizieren, wird der Nachrichtenaustausch gespeichert, damit wir Ihnen im Laufe der Zeit besser dienen können. Sowohl Chat-Nachrichten als auch E-Mails werden gespeichert.
In diesem Zusammenhang wird Ihre E-Mail-Adresse zusammen mit Informationen wie dem Produkt, für das Sie sich interessieren, und der Region, in der Sie leben, gespeichert. Wenn Sie sich vom Newsletter abmelden, hat der Dienst Ihre E-Mail-Adresse noch im System, um zu verhindern, dass Sie sich erneut anmelden. Alle anderen Daten werden gelöscht.
Diese Unternehmen fungieren als Datenverarbeiter.
Fehlerverfolgung
Um unsere Software verbessern zu können, protokollieren wir Ausnahmen und Fehler, die auf unserer Website und in den Anwendungen auftreten. Diese Fehlerereignisse werden zusammen mit den Daten, die mit dem Zustand des Systems zum Zeitpunkt des Fehlers verbunden sind, von einem externen Dienst erfasst. Derzeit verwenden wir Sentry für diese Aufgabe. Die Informationen werden 90 Tage lang gespeichert.
Datenspeicherung und Back-up-Systeme
Die Website und die Hersteller-Apps nutzen mehrere Dienste im Backend. Diese Dienste laufen ausschließlich in der Cloud und nutzen daher mehrere Systeme von Drittanbietern. Server, Datenbanken und Datenspeicherung werden.
Automatische SMS und E-Mails
Wir verwenden Microsoft-Systeme für den Versand von automatischen E-Mails und SMS. Das können zum Beispiel Informationen über Änderungen bei der Installation usw. sein. Die Dienste speichern Metadaten zur Nachverfolgung und Fehlersuche.
Interne Kommunikation
Für die interne Kommunikation nutzen wir unsere Back-End-Systeme senden in Verbindung mit Ereignissen im Zusammenhang mit dem Kundenverhalten Aktualisierungen an diesen Dienst. Diese Aktualisierungen können unter anderem Name, Adresse und Kontaktinformationen enthalten.
Für E-Mail und Datenspeicherung verwenden wir Google G Suite. Wie wir den Zugang zu diesen Diensten verwalten, erfahren Sie unter "Passwort-Routinen".
Die oben genannten Unternehmen fungieren als Datenverarbeiter.
Zugang zu sensiblen Daten
Soweit unsere Systeme mit sensiblen Daten umgehen, sind diese nur den Entwicklern von Sbgpv und anderen Mitarbeitern zugänglich, die einen berechtigten Zugriffsbedarf haben. Verschlüsselungscodes, die unter anderem für die Speicherung sensibler Daten verwendet werden, sind nur für die Entwickler von Sbgpv zugänglich. Alle Maschinen, die in der Entwicklung eingesetzt werden und auf denen sich Kopien von Daten aus Produktionssystemen befinden können, verfügen über ein verschlüsseltes Dateisystem.
Die gesamte Datenkommunikation mit externen Partnern erfolgt verschlüsselt.
Passwort-Routinen
Alle Mitarbeiter von Sbgpv sind verpflichtet, beim Einloggen in die Systeme von Sbgpv eine Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie passwortgeschützte Telefone und Geräte zu verwenden. Alle externen Kooperationspartner (Installateure usw.), der Zugang zu den Systemen von Sbgpv haben, verwenden persönliche Konten, die nur Zugang zu den relevanten Teilen des Systems haben.
Ihre Rechte
Sie können jederzeit Zugang, Kopie, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung der von uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen. Ein solcher Antrag sollte schriftlich an unsere Geschäftsadresse oder per E-Mail an office@salzburgpv.com gerichtet werden, wobei Sie einen Nachweis Ihrer Identität (z. B. eine Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses) vorlegen müssen. Unter bestimmten Umständen können Sie auch der Verarbeitung widersprechen und Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben.
Änderungen der Erklärung zum Schutz der Privatsphäre
Wir halten Ihre Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand, wenn sich das Angebot ändert. Oben auf der Seite finden Sie einen Datumsstempel, der angibt, wann wir den Inhalt zuletzt aktualisiert haben. Sollten wir wesentliche Änderungen vornehmen, die registrierte Kunden betreffen, werden Sie per E-Mail darüber informiert.
Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenverarbeitungsbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, einzureichen. Sbgpv hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten, der per E-Mail an office@salzburgpv.com kontaktiert werden kann.
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